Männig

R.I.P. zwonull

Unter großem Marketinggetöse und mit tatkräftiger Unterstützung des Investors Helmut »Fakten, Fakten, Fakten!« Markwort wurde vor einigen Tagen das Internetportal Stayalive.com aus der Taufe gehoben. Wie schon bei den Marktbereitern eMorial.de und Trauer.de, so besteht auch bei Stayalive die Möglichkeit, für Verstorbene mehr oder weniger geschmackvolle Gedenkseiten im Internet einzurichten. Anders als bei den Mitbewerbern kann man sich bei Stayalive auch gleich selbst unsterblich machen, wie es auf der Seite mit der eher belustigenden Internetadresse http://stayalive.com/de/editGrave heißt. Man ist also nicht auf wohlmeinende Mitmenschen angewiesen, die einen nach dem Tode lobpreisen, sondern kann das noch zu Lebzeiten gleich selbst übernehmen.

In der Regel werden es aber Freunde und Verwandte sein, die auf einer der Plattformen, die in der Presse gern als Facebook für Tote bezeichnet werden, für mehr oder weniger Geld eine Trauerpräsenz anlegen. Freilich stellt sich in diesem Zusammenhang neben ethischen auch gleich auch ein ganzes Bündel juristischer Fragen. Wer hat das Recht, für einen Verstorbenen eine Trauerpräsenz im Internet anzulegen? Was, wenn es beispielsweise zu Meinungsverschiedenheiten über die geeignete Präsentation des Toten zwischen verschiedenen Nachkommen oder Freunden kommt? Können gegebenenfalls verschiedene Totenprofile auf einer oder mehreren Plattformen zu ein und derselben verstorbenen Person auftauchen? Und was, wenn sich jemand einen Jux macht und einen noch lebenden als verstorben meldet?

Fragen, die sicherlich in Zukunft die Gerichte noch beschäftigen werden. Für mich aber zunächst einmal Fragen, die in mir als berüchtigtem Social-Media-Kritiker den Wunsch geweckt haben, lieber gleich gar nicht auf einer der Toten-Plattformen auftauchen zu wollen. Nicht zu Lebzeiten und auch nicht nach meinem Tode. Vor einigen Tagen habe ich deshalb den drei deutschen Trauerplattformen folgende E-Mail zukommen lassen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus persönlichen Gründen möchte ich sicherstellen, dass ich weder zu Lebzeiten noch nach meinem Tode mit einer "Gedenkstätte" auf ihrer Internetplattform vertreten bin oder sein werde. Wie kann gewährleistet werden, dass diesem, meinem Wunsch entsprochen wird und Dritte, auch nach meinem Tode, keinen Eintrag unter meinem Namen oder für meine Person anlegen können?

Da mein Name in der Kombination von Vor- und Nachnamen weltweit einmalig ist, besteht kein Risiko, dass durch meinen Ausschlusswunsch die Namensrechte anderer lebender oder gestorbener Personen berührt werden könnten.

Bitte sperren Sie daher meinen Namen "Jens Arne Männig" für den Gebrauch auf Ihrer Plattform und bestätigen Sie mir diese Sperrung. Sofern für eine Sperrung weitere Schritte erforderlich sind, teilen Sie mir bitte mit, was zu tun ist und leiten Sie mir ggf. die erforderlichen Formulare zu. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Arne Männig

Die Antwort von Stayalive.com ließ nur 16 Minuten auf sich warten. In einem knappen Satz teilt man mir mit, dass man mich gerne in eine Sperrliste aufnehmen wird, wenn mein Name einmalig sei. Ob hierfür noch weitere Nachweise erforderlich sind, oder ob man mich tatsächlich schon in die Sperrliste aufgenommen hat, wird aus dem Einzeiler nicht klar ersichtlich. Unterschrieben ist die E-Mail von Ihr Stayalive Team. Offensichtlich legt man auf persönlichen Kontakt weniger Wert. Dagegen ist noch ein langes PS angehängt, in dem man mich bittet, mitzuteilen, aus welchen Gründen ich nicht auf Stayalive erscheinen möchte.

Einen knappen Tag später trifft die Antwort von eMorial.de ein. Einer der Inhaber des Webportals teilt mir mit, dass man eine derartige Anfrage zum ersten Mal erhält. Man bietet mir an, zukünftig täglich die Neueinträge auf meinen Namen hin zu untersuchen und gegebenenfalls wieder zu löschen. Neben Namen, Vornamen und Geburtsdatum soll ebenfalls der Wohnort überprüft werden, was den Laien im Fall von Verstorbenen dann doch etwas erstaunt. Um meinem Wunsch nachkommen zu können, fordert man mich jedoch auf, diesen nochmals per Telefax unter Vorlage einer Personalausweiskopie vorzutragen. Ebenso solle ich zukünftig meine Wohnsitzänderungen stets auch eMorial mitteilen.

Zwei Tage schließlich lässt die Antwort der markt.gruppe GmbH & Co. KG, die neben immowelt.de, stellenanzeigen.de und autoanzeigen.de nun auch das Portal trauer.de betreibt, auf sich warten. Man könne meinem Wunsch, meinen Namen zu sperren, leider nicht entgegenkommen, lässt mich auch hier ein namenloser Serviceteam-Mitarbeiter wissen. Aufgrund des Geschäftsmodells erhalte man die Daten für Einträge nicht von Endkunden, sondern von kooperierenden Zeitungen, denen der Dienst als ergänzender Service zur Todesanzeige angeboten wird. Ich müsse also meinerseits gewährleisten, dass nach meinem Tode Nachkommen oder Verwandte nicht einen solchen Auftrag erteilen. Zudem könne man ja auch nicht sicherstellen, dass mein Name nicht in Zukunft noch einmal existieren werde.

Fazit: Die Betreiber der Trauer-Startups im Internet sind derzeit noch bass erstaunt, wenn man ihnen mitteilt, dass man von ihren Diensten in nächster Zeit und ebenso auf Ewigkeit lieber keinen Gebrauch machen möchte. Die Antworten fallen entsprechend unterschiedlich aus, da einheitliche Branchenregelungen noch fehlen. Problematisch stellt es sich dar, wenn sich in solch persönlichen Thematiken die Ansprechpartner hinter der Anonymität eines Serviceteams verstecken, anstatt den Dialog auf einer persönlichen Ebene zu führen. Positiv fällt dabei eMorial auf, allerdings wird dieser Vorsprung durch den bürokratischen Aufwand fast wieder zunichte gemacht. Oder haben Sie etwa noch ein Telefaxgerät zuhause? Vielleicht sollte ich ja für mein längst verblichenes Fax eine Trauerpräsenz auf einer der drei Plattformen einstellen …