Fürs öffentlich-rechtliche Entertainment sind ja gemäß Staatsauftrag eigentlich die entsprechenden Rundfunkanstalten da. Nachdem diesen aber im achtundzwanzigsten Jahr von Wetten dass..? und im dreiundfünfzigsten des Eurovision Song Contests die Ideen auszugehen scheinen, muss die Unterhaltung des Rundfunkteilnehmers offenbar immer mehr deren Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, übernehmen.
1. Akt
Seit vielen Jahren bin ich braver Gebührenzahler und fand auch die regelmäßigen Schreiben der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft der hoheitlichen Radio- und Fernsehversorger bislang eher lustig. Als langjährig Selbständiger ist man da ja einiges gewöhnt: Kaum ist ein Unternehmen gegründet, also beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet, hagelt es Drohbriefe von der GEZ, weil sich die dortigen Amtsschimmel natürlich überhaupt nicht vorstellen können, dass die umfangreiche Ausstattung mit Rundfunkempfangsgeräten nicht das erste ist, was man bei der Gründung mit voller Energie angeht.
Als ich – als Privatperson – der GEZ vor einigen Jahren mitteilte, dass ich keinen Fernseher mehr besäße und daher nur noch die Rundfunkgebühren für ein Radiogerät zu entrichten gedachte, kam man diesem Wunsch auch unverzüglich und ohne Umschweife entgegen. Zugegeben: Die von mir angegebenen Gründe waren stichhaltig, gab ich doch an, meine Ehefrau habe sich von mir getrennt und beim Auszug den Fernseher gleich mitgenommen, was überdies den Tatsachen entsprach. Seit dieser Zeit zahlte ich also nur noch für das Radio, und den Fernseher habe ich auch nie vermisst.
Einige Zeit und einige der bekannten, eskalierenden Drei-Stufen-Mailings der GEZ an meine damals zwei Unternehmen gingen ins Land. Natürlich blieben die Mailings der GEZ stets unbeantwortet, verfügten die Unternehmen doch über keine Rundfunkgeräte und waren aus diesem Grunde nicht auskunftspflichtig im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Denn merke: Nur wer Empfangsgeräte bereithält, muss der GEZ Auskünfte erteilen. Hat man keine, so schweigt man auf alle Anfragen – selbstverständlich völlig den rechtlichen Regelungen entsprechend – wie ein Grab.
Irgendwann rief dann aber tatsächlich eine Dame von der GEZ bei mir an. Keiner der berüchtigten Außendienstmitarbeiter, sondern wirklich eine Mitarbeiterin der GEZ-Zentrale, erkennbar an der übermittelten Kölner Rufnummer im Display meines Telefons. Es könne doch nicht sein, warf mir die Sachbearbeiterin vor, dass eine GmbH keine Rundfunkempfangsgeräte bereithalte. Ich bestätigte ihr, dass dies aber genau so sei, woraufhin sie sofort verschiedene andere Möglichkeiten auslotete, um an Einnahmen für die Rundfunkanstalten zu gelangen.
Schließlich fragte sie mich, ob ich nicht in meiner Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer hin und wieder mit einem Auto unterwegs sei, was ich bejahte. »Dann muss ihr Unternehmen«, jubelte die GEZ-Dame, »für das Radio in diesem Auto Gebühren zahlen!« Ich erwiderte ihr, das es das nicht müsse, da es sich um mein Privatauto handle, für das ich als Privatperson Rundfunkgebühren entrichte, und gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag sei schließlich die doppelte Gebührenerhebung für ein einziges Empfangsgerät ausgeschlossen.
Nach kurzer Stille, offensichtlich hatte ich sie ins Grübeln gebracht, rief sie aus, dass ich ja dann meine Anmeldung des Autoradios völlig falsch getätigt hätte. Nicht ich als Privatperson, sondern die GmbH hätte die Rundfunkgebühren zu entrichten. Das könne aber nicht sein, erwiderte ich, denn laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag sei stets der Halter eines Kraftfahrzeugs für ein darin eingebautes Empfangsgerät rundfunkgebührenpflichtig.
Nein, ließ mich meine neue Freundin wissen, in diesem Fall sei das eine Ausnahme, das stände nur im Staatsvertrag nicht so drin, aber das müsse da dringend geändert werden. Nachdem mir bestätigt worden war, dass die Gebühren – ob privat oder geschäftlich – die gleichen seien, wurde also der entsprechende Staatsakt getätigt: In zwei getrennten Schreiben, die ich wenige Tage später von der GEZ erhielt, wurde mir mitgeteilt, dass die Privatperson Jens Arne Männig von nun kein kein Rundfunkgebührenpflichtiger mehr sei (weitere Radiogeräte besaß ich damals nicht), dafür jedoch die GmbH, deren Geschäftsführer ich war. Das eine Rundfunkgebührenkonto wurde geschlossen, ein neues, mit neuer Rundfunkteilnehmernummer eröffnet.
So weit, so gut wäre es damit gewesen, hätte ich nicht kurze Zeit später mein Auto verkauft, weil ich festgestellt hatte, dass mich die Bahn und dann und wann ein Mietwagen in aller Regel schneller und stressfreier zum Ziel brachten. Da ich ein pflichtbewusster Staatsbürger bin, hatte ich mir gleichzeitig wieder ein tragbares Radio angeschafft. Unsere Katastrophenschutz- und Ordnungsbehörden empfehlen ja so etwas, für den Fall hin und wieder auftretender Krisensituationen.
Ich teilte also der GEZ ordnungsgemäß und entsprechend Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit, dass ich nun nicht mehr als GmbH-Geschäftsführer Autoradio hören könne, daher die Gebührenpflicht der GmbH erloschen sei, ich jedoch mittlerweile wieder ein Empfangsgerät im trauten Heim besäße. Die Reaktion kam prompt und wiederum in zwei getrennten Schreiben: Die Rundfunkgebührenpflicht der GmbH wurde aufgehoben, gleichzeitig mir als Privatperson wieder meine alte Rundfunkteilnehmer zugeteilt, Rest- und neue Forderungen hin- und hergebucht, zurücküberwiesen und neu eingefordert.
Und alles war gut.
2. Akt
Zumindest war so lange alles gut, bis ich vor einiger Zeit beschloss, mit meiner Freundin zusammen zu ziehen. Die wundervollste Frau des Planeten ist ebenfalls eine gesetzestreue und verantwortungsvolle Staatsbürgerin und entrichtet daher selbstverständlich auch ihre Rundfunkgebühren vollständig und regelmäßig. Sogar für einen Fernseher, den sie besitzt, der aber in der Ecke verstaubt, weil ihr das gebotene Programm ebenso wenig wie mir zusagt, so dass er, so konnte rekonstruiert werden, im Herbst 2007 zuletzt benutzt wurde.
Aus zwei Haushalten wurde also einer, mit, soweit das Interesse der GEZ tangiert wurde, einem Fernsehgerät, zwei Radiogeräten und einem neuartigen Rundfunkempfangsgerät, vulgo Computer. Alles gemeinsam genutzt und in gemeinsam genutzten Räumen. Da meine Liebste weiterhin ihre Rundfunkgebühren brav zu entrichten gedachte, meldete ich mein bis dahin vorhandenes Radio ordnungsgemäß bei der GEZ ab. Denn wir erinnern uns: Gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag können für ein Gerät nur einmal Gebühren erhoben werden. Mit gleichem Schreiben teilte ich der GEZ meine neue Anschrift mit.
Schon vier Wochen später traf eine Antwort der Gebühreneinzugszentrale ein. Mit etwas Verspätung, denn man hatte sie an meine alte Anschrift geschickt, nicht an die neue, die im Schreiben, auf das die GEZ Bezug nahm, mehrfach angegeben war. Es handelte sich um einen Formbrief, der keinerlei Reaktion auf die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte, oder besser, meines Rundfunkgeräts darstellte, sondern die eine Auflistung meiner Rechte und Pflichten als Rundfunkgebührenzahler in einer eheähnlichen Gemeinschaft darstellte. Angehängt an dieses Schreiben war ein zweiseitiger Fragebogen, mit dem ich insbesondere zu einer ganzen Reihe persönlicher Daten meiner Lebensgefährtin Angaben machen sollte:
Die Teilnehmernummer meiner Lebensgefährtin lautet: ________
Name, Vorname: ____________________Geburtsdatum: ________
Straße, Haus-Nr.: ______________________________________
PLZ, Ort: ____________________________________________
Über diese Ansinnen etwas erstaunt, teilte ich der GEZ am folgenden Tag, dem 2009-09-30, mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Formularschreiben vom 2009-09-03 habe ich meine Geräte abgemeldet, da ich umgezogen bin und nun mit meiner Lebenspartnerin eine eheähnliche Gemeinschaft bilde, in der ausschließlich gemeinsam genutzte Geräte vorhanden sind, für die meine Lebenspartnerin bereits die Gebührenpflicht erfüllt. Gleichzeitig habe ich ihnen in diesem Formularschreiben meine neue Anschrift mitgeteilt.
Gestern erreichte mich auf dem Weg eines Nachsendeantrags mit einigen Tagen Verzögerung Ihr aus unerfindlichen Gründen noch an meine alte Wohnadresse gerichtetes Schreiben. Darin klären Sie mich über einige rechtliche Grundlagen auf, die mir, wie Sie ja aus der Begründung meiner Abmeldung vom 2009-09-03 ersehen können, längst bekannt waren.
Gleichzeitig fordern Sie verschiedene weitere Daten und Angaben an, „um den Sachverhalt abschließend bearbeiten zu können“. Diese Anforderung weiterer Informationen entbehrt jedoch jeglicher rechtlicher Grundlage. Gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) besteht keinerlei Anzeigepflicht für Zweitgeräte entsprechend § 5 Abs. 1 und neuartige Rundfunkempfangsgeräte entsprechend § 5 Abs. 3 RGebStV. Vorhandene Erstgeräte sind, wie ich Ihnen ja bereits mitgeteilt hatte, bereits vor einigen Jahren von meiner Lebenspartnerin angemeldet worden und werden bei Ihrem Unternehmen seither entsprechend geführt.
Mit Erstaunen habe ich insbesondere auch Ihren Wunsch zur Kenntnis genommen, die Teilnehmernummer und weitere persönliche Daten meiner Lebenspartnerin von mir genannt zu bekommen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind persönliche Daten gemäß § 4 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten beim Betroffenen zu erheben. Auch die Regelungen des RGebStV sehen keine Ausnahme von dieser Datenschutzbestimmung vor. Bitte haben Sie also Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch nach Offenlegung der persönlichen Daten Dritter nicht nachkommen kann.
An dieser Stelle mache ich unter Hinweis auf §§ 19, 34 BDSG folgende Auskunftsansprüche geltend:
- Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie? Woher stammen diese Daten?
- An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden bzw. werden diese Daten weiter gegeben?
- Zu welchem Zweck erfolgt die Speicherung?Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass ich nicht, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 2009-09-21 erwähnen, meine Rundfunkgeräte abmelden möchte, sondern dass ich meine Rundfunkgeräte bereits mit Schreiben vom 2009-09-03 rechtsgültig abgemeldet habe. Daher bitte ich Sie nunmehr dringend, mir diese Abmeldung schriftlich zu bestätigen und das entsprechende Teilnehmerkonto zu löschen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Dass die Mühlen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland trefflich fein, jedoch langsam mahlen, war mir ja schon bekannt, und so erreichte mich schon gute sieben Wochen später eine Antwort der nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft GEZ. Und diesmal kein Formbrief, sondern ein individuelles Schreiben mit grünem GEZ-Logo und persönlicher Unterschrift eines Sachbearbeiters. Alle Insignien also, die beweisen, dass man es nun wirklich in den Olymp der Rundfunkgebührenzahler geschafft hat. Der unterzeichnende Mitarbeiter der Datenschutzbeauftragten der GEZ entschuldigt sich auch sogleich:
Wegen zeitweise erhöhten Posteingangs und einiger Bearbeitungsengpässe in dem Bereich der Sachbearbeitung ist der Vorgang leider erst vor kurzem eingegangen. Für die deswegen verzögerte Stellungnahme bitten wir um Nachsicht.
Bearbeitungsengpässe im Bereich der Sachbearbeitung? Da zuckt der Staatsbürger natürlich zusammen, sagt es doch nichts anderes aus, als dass die GEZ demnächst ihr Personal aufzustocken gedenkt, wodurch sich die Verwaltungskosten und in Folge auch die Rundfunkgebühren erhöhen werden. Der Sachbearbeiter entschuldigt sich sogar noch für die den Versand des vorigen Schreibens an die falsche Adresse, da »die neue Anschrift noch nicht zum Teilnehmerkonto vermerkt« gewesen sei (Ja, wann machen die das denn normalerweise?), dann geht es munter mit Textbausteinen weiter. Kopieren und Einsetzen ist aber nun mal nicht jedermanns Sache, und so muss man schon auch mal auf ganze Satzteile verzichten:
§ 4 Abs. 5 RGebStV auszugsweise Folgendes: "Die zuständige Rundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer ..... Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum seiner Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben."
Ja, dieser Passus des Rundfunkgebührenstaatsvertrags war mir bekannt, und ich glaubte auch, ihn verstanden zu haben. Dennoch wird er mir noch einmal erläutert, oder besser, seine Interpretation durch die GEZ-Sachbearbeitung:
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag besteht folglich nicht nur ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Rundfunkteilnehmer, sondern auch gegenüber jedem Haushaltsangehörigen, auch wenn dieser selbst nicht Eigentümer der Rundfunkgeräte ist. Dieser Auskunftsanspruch bezieht sich u. a. darauf, durch wen in einem bestehenden Haushalt, in dem Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden, die Rundfunkgebühren entrichtet werden. Selbstverständlich kann eine Geräteabmeldung mit Hinweis darauf, dass ein anderer Haushaltsangehöriger die Rundfunkgebühren entrichtet, nur vorgenommen werden, wenn uns zumindest die entsprechende Teilnehmernummer genannt wird.
Im Übrigen bitten wir zu bedenken, dass Sie uns mit der Nennung der Teilnehmernummer oder des Namens Ihrer Lebensgefährtin keine gänzlich neuen Daten übermitteln, denn offensichtlich ist Ihre Lebensgefährtin ja ordnungsgemäß als Rundfunkteilnehmerin bei uns gemeldet.
Der Schluss »Wir kennen ja Ihre Lebensgefährtin ohnehin schon, also übermitteln Sie uns ja keine (neuen) Daten« erschließt sich mir aber einmal mehr nur höchst unvollständig. Wenn die GEZ die Daten meiner Lebensgefährtin kennt, warum besteht sie dann mit solcher Inbrunst darauf, ihre Teilnehmernummer, Name, Vorname und vollständige Anschrift von mir noch einmal zu erfahren? Gewisse intellektuelle Fähigkeiten vorausgesetzt, ließe sich zumindest aus meiner Anschrift und der Tatsache, dass wir in einer gemeinsamen Wohnung leben, die Adresse meiner Lebensgefährtin rückschließen.
Dass ich selbst auskunftspflichtig bin, ist mir wohl bekannt. Genau deshalb habe ich der GEZ ja mitgeteilt, dass ich selbst keine eigenen Geräte mehr besitze, sondern nur noch Geräte im gemeinsamen Haushalt nutze, für die bereits von anderer Seite Rundfunkgebühren gezahlt werden. Auf welcher Grundlage ich selbst die persönlichen Daten Dritter bei der GEZ zu melden haben sollte, kann ich auch nach nochmaliger Lektüre von Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Bundesdatenschutzgesetz noch immer nicht nachvollziehen.
Nun bin ich ja, als zwar interessierter Staatsbürger aber dennoch juristischer Laie, von steten Selbstzweifeln geplagt, und daher ist es für mich schon ungemein tröstlich, dass auch wirkliche Fachleute den Sachverhalt ähnlich einschätzen wie ich. Auf den Internetseiten des renommierten Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein heißt es beispielsweise:
Datenschutzrechtlich problematisch ist dabei vor allem die Art und Weise, in welcher die GEZ versucht, bei der Abmeldung die Daten dritter Personen, mit denen der Gebührenpflichtige zusammenzieht oder an die er seine Geräte weitergegeben hat, zu erheben. Durch die Gestaltung und Formulierungen in den entsprechenden Fragebögen werden die Betroffenen geradezu gedrängt, Daten Dritter preiszugeben. Tatsächlich besteht dazu aber keinerlei rechtliche Verpflichtung; vielmehr ist die Erhebung der Daten hinter dem Rücken der betroffenen Personen datenschutzrechtlich in der Regel unzulässig. Es muss also nicht mitgeteilt werden, mit wem man zusammenzieht oder an wen man das Radio verschenkt hat.
Umgehend werde ich also meinem mittlerweile vorhandenen persönlichen Ansprechpartner bei der Gebühreneinzugszentrale mitteilen, dass seine Ausführungen meine Bedenken leider nicht vollumfänglich ausräumen konnten, und dass man mich doch bitte wissen lassen möge, auf welcher konkreten, rechtlichen Grundlage man denn nun wirklich diese Auskünfte, die einen Dritten betreffen, einfordert. Dieses Schreiben wird die GEZ wie stets per einschreiben mit Rückschein erhalten, da ansonsten die Chance einer Antwort erfahrungsgemäß wesentlich geringer ausfällt. Und weil es oft wesentlich schwieriger ist, Geld zurückholen als es gleich zu behalten, habe ich die Einzugsermächtigung, die ich der GEZ vor langer Zeit in meinem staatsbürgerlichen Wohlwollen erteilt hatte, natürlich längst widerrufen.
Was ich jedem, der sich bis hierher durchgequält hat, nur empfehlen kann, ist die Abfrage seiner bei der Gebühreneinzugszentrale gespeicherten Daten. Neben seinen Namen (!) und Adressen der letzten 10 Jahre findet man dort nämlich einen Posten mit der Bezeichnung »Seit Beginn der Bestandsführung bei der GEZ aufgelaufene Gebühren«. Diesen Betrag möge man in Relation zum entsprechenden Zeitraum setzen und sich dann fragen, ob es das wert war. Falls nicht, läge es nahe, entsprechende Schritte im Rahmen unseres demokratischen Systems anzuregen, die zu einer Verbesserung der Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung führen könnten.
Ihr habt auch Erfahrungen mit der GEZ gemacht? Ich bin gespannt und freue mich auf einen Austausch. Und soviel sei schon angedroht: Meine Berichterstattung hier wird mit dem 3. Akt fortgesetzt, sobald es etwas Neues gibt.
Udo Kupsch
Bei mir ist mal ein GEZ-“Beamter” vorstellig geworden, der mit seinem “Empfangswagen” ermittelt haben wollte, dass in unserer Wohnung nicht angemeldete Rundfunkgeräte betrieben würden, und den ich “fast geheiratet” hätte.
Nach meiner höflichen, aber bestimmten Bitte, jetzt das von mir in Anteilen erworbene Grundstück zu verlassen, wurde mir mitgeteilt, dass man zu gehen, jedoch in Begleitung der Polizei wiederzukehren gedenke – ob ich das wolle?
Ich konnte in diesem Fall von ganzem Herzen antworten: “Ja, ich will!”
… Sachen gibt´s :-)
bikershrek
Bin hellauf begeistert.
Ganz super geschrieben. :-D
Unsere Erfahrungen beschränken sich auf alle paar Wochen etliche Schreiben der GEZ – an meine Partnerin, an mich, an unseren Sohn, mal an die eine, mal an die zweite Firma – regelmäßig mehrere gleichzeitig … mit unterschiedlicher Schreibweise; bspw. Vorname ausgeschrieben und abgekürzt – sind schonmal zwei Briefe … macht uns aber nix … wandern alle in den Reißwolf. Wir sind ordnungsgemäß gemeldet.
Beste Grüße
bikershrek
Malu Schäfer
Sehr schön, mein Beileid. Aber ich sehe du siehst es sportlich! Mich hatten sie mal nach Zusammenzug und Heirat ein halbes Jahr später und dann einem Umzug ein weiteres halbes Jahr später 2x geführt. 1x als Marie-Luise Schäfer und 1x als Marie-Luise Schäfer-Salecker.
War sehr nett mit einem Schriftwechsel über ein Jahr. Hatte ihnen sogar meine Heiratsurkunde angeboten und meine Geburtsurkunde + notariellen Beglaubigungen, dass ich tatsächlich nur 1x existiere. Als ich dann soweit war zu schreiben, die andere müsse eine andere sein und sie sollen sehen wie sie an sie rankommen, hörten die Briefe einfach auf. Schade, DAS Schreiben hätt ich gerne noch weggeschickt!!!!
Jens Arne Männig
Das von Udo erwähnte Thema der mysteriösen »Empfangswagen« hat im Vereinigten Königreich, das mit einem ähnlichen Gebührensystem wie wir geschlagen ist, lange Tradition. Dort wurden sogar tatsächlich entsprechende Fahrzeuge gebaut, die zur Einschüchterung nicht so zahlungsfreudiger Zuschauer dienen sollten, die aber wohl kaum eine darüber hinaus gehende technische Funktion gehabt haben dürften. Neben einem lustigen Werbefilm der BBC findet man auch zahlreiche weitere Informationen beim Googeln nach den Begriffen TV detector oder television detector. Viel Spaß!
Udo Kupsch
Jaja, der Empfangswagen…
Wohlgemerkt, die “selbstgebastelte” Technik in diesen Wagen ist so genial, dass sich mich in einem Haus mit insg. 12 Eigentümerparteien aufgespürt hat.
Und irgendwie tu sie mir ja schon leid, die GEZ-EAMTEN, die ja auch nur von ihrer PROVISION leben müssen, ist schon ein hartes Brot, Staatsdiener, die für ihr Geld arbeiten müssen, weil sie sonst nichts kriegen.
So, alles Weitere von meiner Seite wäre mehr als gehässig, letztendlich sind es Menschen, die da vor der Tür stehen und genau wie wir zusehen müssen, dass sie in diesem besch*** System überleben. Zumindest ich möchte mir nicht anmassen, darüber zu urteilen, welchen Weg sie dafür gewählt haben.
Aber vielleicht könnten wir die GEZ-Beamten ja nach Afghanistan schicken, die spüren bestimmt auch Osama bin Aldi auf (zumindest jemand, der dessen Pass bei sich tragend gemacht wur…)
Liebe Grüsse
Udo ^^
Markus
Einfach nur heftig! Schon lang nicht mehr so einen langen Blogpost bis um ende gelesen :) ist schon sch**** für die GEZ wenn man auf jemanden trifft, der sich mit den Gesetzen auskennt.
Ich frag mich ja schon seit Jahren wozu es überhaupt eine GEZ geben muss.
noneworld
Ich weiß gar nicht, was ich hier noch schreiben soll – und dann noch wegen der GEZ ….
Als erstes möchte ich Dir sagen, die Bearbeitung Deiner Angelegenheiten haben sich deshalb so verzögert, weil Leute wie ich auch gern mit der GEZ kommunizieren. Da ich des öfteren sogenannte *Liebesbriefe* an jenes Unternehmen versende, haben diese demnach auch viel zu tun ;)
Ich bin ein sogenannter Nichtzahler, ein schwarzes Schaf der GEZ Nation, ein Bürger, den man zu verachten hat. ich habe diverse Gründe, warum ich keine Zahlungen an die GEZ leiste, die ich allerdings aus Platzmangel hier nicht auflisten werde.
Die GEZ – bzw. deren Mitarbeiter – wurden schon 2x von mir angezeigt wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verschaffung von Zugang zur Wohnung unter Vortäuschung falscher Tatsachen etc. (ich bin ein Klemptner, Fuß in die Tür…) – das übliche halt.
Seit 16 Jahren führe ich einen eigenen Hausstand – habe viele schöne Briefe bekommen (aber niemals Mahnungen oder dergleichen) und bis dato nicht einmal gezahlt.
Die GEZ nach Afghanistan zu schicken, wie Udo es so schön schrieb, wäre mal eine nette Idee. Bei dem Können…… :))
Lange Rede….kurzer Sinn. Ich werde den Status Nichtzahler behalten. Ich habe es ebenso satt, mich mit dem Verein auseinanderzusetzen und bleibe weiterhin stur. Auch wenn diese Leute nur ihrem Job nachgehen …. ich habe für all das kein Verständnis mehr. Man will Geld von uns, ohne nachzufragen, ob wir es haben.
Sieht man ja an den Studenten – kaum `nen Cent in der Tasche, aber die GEZ will abkassieren …. von den niedrigem Einkommen manch anderer Leute ganz zu schweigen.
Die GEZ gehört abgeschafft. Und zwar sofort.
Benedikt Hotze
Sehr hybsch geschrieben; aus dramaturgischen Gründen fast schade, dass die Geschichte (bislang) so mittendrin aufhört.
Im übrigen für diejenigen Leser, die noch einen Newsreader bedienen können, der Hinweis auf die Existenz der Usenet-Gruppe de.soc.medien.rundfunkfinanzierung.
skeplav
Als es vor Wochen an der Tür klingelte, stand dort Herr Schramm und wünschte meine Frau zu sprechen. Mehr wollte er zunächst nicht sagen, wies sich aber dann als Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks aus. Meine Frau war nicht da, was zu glauben ihm schwer fiel. Wann sie wieder da sei, ob er einen Termin mit ihr vereinbaren könne und welche ihre Telefonnummer sei. Ich beschied ihm mit bewußt ablehnder Haltung, daß ich nicht gedächte, irgendeine dieser Informationen herauszugeben. Da müsse er sich schon mit ihr persönlich unterhalten.
Triumphierend liess er mich dann wissen, daß er die Telefonnummer meiner Frau ja längst habe, woraufhin ich ihm empfahl, diese Nummer zu wählen und sein Glück zu versuchen. Damit schloss ich die Tür.
10 Sekunden später klingelte das Telefon. Herr Schramm – durch das Küchenfenster gut sichtbar – stand noch vor der Haustür, das Handy ans Ohr gepresst. Ein leichte Entscheidung, schnell getroffen, die Kommunikation mit dem Herrn nicht fortzusetzen. Trotzdem blieb er noch merkwürdig lange vor der Tür stehen.
Später beim Leeren des Briefkastens fielen mir drei Postkarten entgegen. Eine für mich, eine für meine Frau und eine für eine an der Klingel notierte GmbH, die es zwar gibt, aber nicht an dieser Adresse. Vielmehr dient die Beschriftung der deutschen Post als Hilfestellung bei der Zuordnung gelegentlich fehlgeleiteter Briefe.
Alle drei Schreiben wanderten schnell in den Müll und die Episode in die unteren Verliese meiner Erinnerung, bis zwei Wochen später das Telefon klingelte. Es war Herr Schramm, dessen Namen ich mir nicht gemerkt hatte. Er wollte meine Frau sprechen, die aber wieder nicht da war. Freundlich wie ich bin, fragte ich, ob ich eine Nachricht hinterlassen könne und wer er denn bitte genau sei. Ich mußte ein wenig nachbohren, bis er endlich zugab, der Typ von neulich gewesen zu sein. Warum er sich nicht sofort anständig am Telefon ausgewiesen hätte, wollte er mir nicht sagen. Ich verbat mir daraufhin jeden weiteren Besuch und jedes weitere Telefonat, dabei das Wort “Hausfriedensbruch” benutzend, ohne mir 100% sicher zu sein, ob der Sachverhalt dem Wort angemessen war.
Tage später flatterte ein Brief ins Haus, geschrieben von einer Sachbearbeiterin, die sich gegen meine Unterstellung von Hausfriedensbruch verwahrte und sich dabei auf von Herrn Schramm erzeugte Protokolle seines Besuches und seines Anrufes bezog. Als nächstes forderte sie von mir die Bestätigung bestimmter Informationen (siehe oben in Maennigs Geschichte), die aber alle von vornherhein so falsch waren, daß ich auf keinen Fall etwas Bestätigendes hätte sagen können, ohne eine verdrehte Wirklichkeit erschaffen. Ich hatte den Eindruck, daß die GEZ sich aus den unterschiedlichsten Datentöpfen bedient, neu kombiniert und aufbauend auf dem Konzept von user generated content sich den Quatsch von denen, die sich betroffen fühlen, bestätigen lässt.
Ich folgte einem Impuls und rief die Dame an im festen Willen, ihr nur zu sagen, daß alles falsch sei und ich mehr nicht sagen könne. Diesem Vorsatz blieb ich treu, aber hören wollte sie nichts von dem. Ihren Äußerungen konnte ich entnehmen, daß sie keine Ahnung hatte, was an der Haustür und am Telefon vorgefallen war, Protokolle hin oder her. Sie konstatierte ein ums andere Mal, daß ich einer dieser Informationsverweigerer sei und legte auf.
Tja, hier endet die Geschichte, weil meine Frau weich geworden ist. Ohne Not. Es war vorher und es ist auch jetzt alles in Ordnung. Es ist nichts unrechtes geschehen. Wir zahlen, was wir zahlen müssen und erfahren dafür eine Behandlung, die ich von einer Medienstasi erwarten würde.
Es lebt hier im Haus eine Katze. Sie trägt eine Adresskapsel am Halsband und ist oft draußen unterwegs. Ich befürchte, daß sie vielleicht eines Tages entläuft. Damit ein möglicher Finder keine Mühe hat, sie mir zurückzubringen, plane ich, den Namen der Katze, so wie er auch in der Adresskapsel steht an der Klingel zu notieren. Und den des Hundes auch…
Ben
Ich verstehe mal wieder die Welt nicht. Aus ner Mücke nen Elefanten machen?! Wieso nicht einfach die Teilnehmernummer hinschreiben?
Du musst VIEL Zeit haben. Den ganzen Stress mit dem Laden würde ich mir nicht geben. Brav zahlen oder auch nicht zahlen – aber nicht erwischt werden – und gut ist die Sache. Ich hätte keine Lust darauf, auch nur eine Sekunde einen Gesetzestext nachzuschlagen.
Das ist dieses typisch deutsche Bürokratenverhalten – ja, von beiden Seiten! – das mir zurzeit so sehr auf den Sack geht. Überall werden Lücken gesucht, Gesetzestexte zitiert; keiner geht mal auf den anderen zu (und wenn das in meinem Fall sogar beim Finanzamt möglich war, dann ist es das sicher auch bei der GEZ).
Und @noneworld: Es gibt eine ganze Reihe von Personen”gruppen”, die von der Gebührenpflicht befreit sind – siehe hier: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
Dazu gehören auch Studenten (außerhalb des elterlichen Haushalts, denn dort müssen die Eltern zahlen): 5a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben.
Falls du kein Bafög “brauchst”, kann es dir als Studentin ja gar nicht sooo schlecht gehen. Falls doch: Ergänzendes ALG II beantragen. Dann bist du auch befreit.
Aber ich unterhalte mich gerne mal mit dir über die Gründe, warum du nicht zahlen willst; würde mich echt interessieren.
Noch mal abschließend: Ich bin nicht von der GEZ und ich finde es auch nicht okay, dass man z.B. nachweisen muss, gar kein Gerät zu besitzen; dass man sich eben rausreden muss. Was ich jedoch gut finde – und ich hoffe, dass nicht viele das anders sehen – ist die Qualität der Berichterstattungen in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten.
Die privaten Sendeanstalten zeigen uns Gerichtshows und Psychopaten; auch während der Nachrichten geht es überwiegend um Titten, welcher Promi es mit wem treibt und ob Westerwelle’s Englisch noch schlechter werden könnte. Die öffentlich-rechtlichen bleiben dagegen ihrem “Auftrag” treu und zeigen überwiegend – wenn auch nicht ausschließlich – Nachrichten von öffentlichem Interesse.
Ich habe fertig.
Ceilyn
Hach ja, GEZ hab ich auch schon meine erfahrungen gemacht..
ich bin mit ca 22 jahren mit meinem damaligen freund zusammen gezogen. vorher habe ich noch mit meiner mutter zusammen gewohnt, die brav ihre GEZ gebuehren gezahlt hat… mein freund hatte seine geraete auch brav der GEZ gemeldet und gezahlt.. ich hatte eigentlich nichts gehabt, was nicht bezahlt worden ist, da es entweder mein freund oder meine mutter gezahlt hatten.. so weit so gut.. nach einigen wochen habe ich das erste schreiben bekommen von der gez.. ich soll meine geraete bitte anmelden… geantwortet, alle sachen werden bezahlt ich hab nichts, nummer von meinem freund mit angegeben.. … wieder ein paar wochen spaeter.. wieder das gleiche schreiben.. gut.. es landete im muelleimer.. ich hab ja schon geantwortet… drittes schreiben… O.ô gut.. sind wohl ein wenig doof da… nochmal geantwortet.. irgendwann rief mich dann eine tusse von der gez an, warum ich ihnen nicht antworten will, es sei doch strafbar und sollen sie wirklich mit der polizei vorbei kommen?! ich muesste mich unbedingt melden.. ja, da ist dann bei mir die sicherung durchgebrannt.. das beste war ja dann noch, dass die dame vor der haustuer des mehrfamilienhauses ja MEIN Auto gesehen haette mit einem Radio drin.. das fand ich sehr interessant… den… ich hatte gar kein auto zu dem zeitpunkt mehr gehabt.. das auto davor hatte gar kein radio gehabt…. und das war aber schon seit MONATEN wieder abgemeldet… ich habe der netten Dame mit dem Anwalt gedroht, wenn sie noch mal auf die Idee kommen sollten sich nochmals bei mir zu melden…
seit dem ist bei mir ruhe…
das witzige ist nun.. das mein freund vom BR nun schreiben bekommt fuer seinen zweit wohnsitz anmeldung.. das tolle ist erstmal, er hat keinen zweit wohnsitz hat.. er ist nur in einer wohnung gemeldet und zwar bei mir ;) und das andere tolle an dem schreiben ist, dass die option: wir haben keine tv, radiogeraete, umtsfaehige handys und co gar nicht mehr gibt … mal schauen, wie das dann wieder endet…. ….
Renate Beckers
Eine tolle Story, die sollte aber wirklich in Buchform bzw. Broschürenform erscheinen…
Sagenhaft, was Sie da so an Zeit und Nerven (gottseidank haben Sie mehr Humor als andere) investiert haben.
Und ich weiß nun schon einmal, was da so auf mich zukommen wird, wenn ich demnächst meinen Fernseher abschaffen und mich bei der GEZ abmelden werde.
Bin längst wieder beim Radio angekommen, Berichterstattung ist einfach viel ausführlicher und keiner sagt mir an, dass ich die angerissenen Nachrichten mir doch selbst zurechtbasteln soll.
Dadurch sind wir ja nochmals eine TV-Zwei-Klassen-Gesellaft geworden, nämlich onliner und no-onliner… Und das hat für mich mit “ausgewogener” Berichterstattung “nix mehr zu tu.
Vielen Dank für Ihre wunderbaren Schilderungen,
habe dabei herzlich Lachen müssen, denn das ist ja alles mehr als saukomisch mit Ihrer neuen GEZ-freundin, zu der Sie ja einen “Guten Draht haben/hatten”.
Mit besten Grüßen
Renate Beckers