Männig

Qualitätsprobleme beim iPhone 4

Vor etwas über einem Jahr erschien an dieser Stelle ein Artikel mit dem Titel iPhone: Selbsthilfe bei defekter Home-Taste, der Tipps zur Instandsetzung des Home-Buttons beim iPhone 4 enthielt. Bei den Vorgängermodellen waren die dort beschriebenen Probleme noch nicht in bemerkenswerter Zahl aufgetreten. Dass ich allerdings nicht der einzige war, bei dem die Reaktionsfehler in der Taste auftraten, war mir bereits zu dem Zeitpunkt klar, als ich die Selbsthilfe-Tipps niederschrieb. Der Artikel wurde zunächst zahlreich gelesen, die Klickzahlen nahmen dann aber, wie gewöhnlich, stetig ab.

Drei Monate später, ab März dieses Jahres, legten die Besuchszahlen dieses Artikels jedoch wieder signifikant zu. Im April und Mai lag die iPhone-Bastelanleitung dann schon auf Platz zwei der meistgelesenen Artikel, seit Juni 2012, also seit fast einem halben Jahr, ist Selbsthilfe bei defekter Home-Taste durchgängig der mit Abstand meistgelesene Artikel. Google und Konsorten werden zu diesem Thema offenbar auch gern befragt: Unter den Top 20 Suchbegriffen, die auf maennig.de leiten befinden sich derzeit, im November 2012, ganze neun, die sich um die Home-Button-Thematik des iPhone 4 drehen.

Platz Anteil Suchbegriff
1 3,52 % iphone home button reinigen
2 2,18 % iphone 4 home button reinigen
6 1,21 % iphone 4 home button glasreiniger
8 1,09 % home button reinigen
11 0,85 % iphone home button
12 0,85 % iphone home button funktioniert nicht
13 0,85 % iphone home taste reagiert nicht
15 0,73 % home button glasreiniger
16 0,73 % home button iphone 4 glasreiniger

Aus dem nicht nachlassenden Interesse lässt sich leicht schließen, dass Apple bei der Bauausführung der Home-Taste des iPhone 4, das ja sonst den solidesten Eindruck aller bisherigen iPhones machte, kein wirklich glückliches Händchen hatte. Ebenso deutet die Bereitschaft der Besitzer zur Selbsthilfe darauf hin, dass sich Apple gegenüber einer großen Zahl von iPhone-Eignern weigert, seine Pflicht zur gesetzlichen, 24-monatigen Gewährleistung anzuerkennen – von Kulanzleistungen ganz zu schweigen. Dass ein Sachmangel entsprechend § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB vorliegen muss, wenn Telefone bei normalem Gebrauch bereits nach weniger als zwei Jahren der Nutzung gleich massenhaft durch Defekte an einem einzigen, stets identischen Bauteil unbrauchbar werden, ist wohl augenfällig.

Vermutlich tut sich Apple langfristig keinen Gefallen damit, die Ansprüche seiner oft ungewöhnlich treuen Kunden so konsequent abzuwiegeln und schlicht abzulehnen. Und bei den bereits auf das Nachfolgemodell umgestiegenen Nutzern bleibt das bange Gefühl, ob man denn beim iPhone 5 jetzt wieder einen dauerhaft alltagstauglichen Home-Button verbaut hat.