Nun hat also auch die Süddeutsche Zeitung die Chance bekommen, die bürokratischen Auswüchse des Systems Facebook ausgiebig zu genießen. Redaktionsleiter Stefan Plöchinger beschreibt den Fall in einer Online-Kolumne, und dies wird auf den bekannten Social-Media-Plattformen ausführlich goutiert. Doch die Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung sind nicht die Ersten, die sich mit der Willkür des Weltmarktführers konfrontiert sehen – und sie werden auch nicht die letzten sein. Eine gute Gelegenheit, mich einmal an mein eigenes Gegen-Wände-Rennen bei Facebook zu erinnern, ist es aber allemal.
Im Sommer 2009 wurde es angekündigt, und die Begeisterung der Facebook-Nutzer kannte kaum Grenzen: Bald sollte es möglich sein, Nutzernamen zu registrieren und damit auch die URLs für Userprofile übersichtlicher zu gestalten. Statt dem althergebrachten http://www.facebook.com/profile.php?id=xxxxxxxxxx solle nun also auch ein leichter zu merkendes http://www.facebook.com/hansmueller/ möglich sein. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, hatte man eine Art Vorregistrierung für Markeninhaber eingerichtet. Da ich meinen fast überall verwendeten Usernamen maennig auch bei Facebook verwenden wollte, machte ich von dieser Gelegenheit gern Gebrauch, besaß ich doch damals schon seit einigen Jahren die Rechte an der deutschen Wortmarke Männig.
Also füllte ich das entsprechende Online-Formular mit Namen, eigener Webseiten-URL, Markenname, -registrierungsnummer und -registrierungsbehörde aus und erhielt auch prompt eine Eingangsbestätigung per Mail. Gute drei Wochen später traf schließlich eine weitere E-Mail von Facebook bei mir ein:
Hi Jens Arne,
In order to process this request, please provide the following information:
-Web address (URL) of your current Facebook Page:
-Trademark/Username to claim:
-Trademark registration number:
-Country of registration (Please use a US registration if available):Thanks,
Xxxxx
User Operations-----Original Message to Facebook-----
From: facebook@maennig.com
To: info@facebook.com
Subject: Requesting Your Username: maennigName: Jens Arne Männig
Company: Männig
Website: http://www.maennig.com
Title: Inhaber/Proprietor
Email: facebook@maennig.com
Trademark/Username: maennig
Trademark registration number: 39980764
Country: Deutschland/Germany
Your Facebook URL: http://www.facebook.com/profile.php?id=1307599629
Authorized to act on behalf of the trademark owner?: 1
-----End Original Message to Facebook-----
Aha, man wollte also die gleichen Informationen ein weiteres Mal haben, warum auch immer. Wie man sehen kann, hatte jedoch die Mitarbeiterin der Facebook-Abteilung User Operations meine Originalangaben aus dem früheren Webformular praktischerweise an ihre E-Mail angehängt. So konnte ich das, was sie wissen wollte, ganz einfach aus ihrer eigenen E-Mail kopieren. Eine URL zur Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts lieferte ich obendrein noch mit. Drei Tage später wiederum eine Antwort:
At this time we are unable to fulfill your request. When a username is requested for business or promotional needs, we require it to be associated with a Facebook Page. Also note that it is not possible to claim a business username for Facebook groups, events, or personal profiles.
Man hatte sich also bei Facebook eine Einschränkung ausgedacht, die man allerdings zuvor nicht angekündigt hatte: Markennamen konnten als Nutzernamen und Kurz-URLs nur für Facebook-Seiten, nicht für gewöhnliche Nutzerprofile verwendet werden. Meine Vorregistrierung auf der Grundlage meiner Wortmarke war damit nicht nur für die Katz, sondern obendrein kontraproduktiv, denn eine Facebook-Firmenseite für mich einzurichten hatte ich mangels Bedarf nicht vor.
Der Nutzername maennig war damit dennoch bei Facebook blockiert – und er ist es bis heute. Weder ich noch sonstwer kann ihn nutzen, und das wird wohl auch auf die Lebensdauer des Unternehmens Facebook so bleiben. Warum? Keine Ahnung, man hat nun mal so entschieden. Und was kann man als Nutzer dagegen tun? Nichts, denn Facebook ist nun mal keine Demokratie, die man mitgestalten kann, sondern ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen, dessen häufig wechselnden Geschäftsbedingungen und willkürlichen Entscheidungen man sich unterwerfen muss, wenn man es nutzen will.
Wer sich dem Gutdünken des Börsenanwärters aus Menlo Park nicht unterwerfen will, dem steht es selbstverständlich frei, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen, wie ich dies seit gut neun Monaten tue – oder sie gleich ganz zu kündigen.
Carsten Ulbricht
Auch eine recht abstruse Geschichte. Entsprechende Berichte und Anfragen häufen sich im Moment.
Hatte in dem Zusammenhang auch vor einiger Zeit schon einmal etwas zum Thema “Verschiebung der Macht – Sind Facebook, Google & Co die neuen „Gesetzgeber“ ?” geschrieben.
see http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/164-Verschiebung-der-Macht-Sind-Facebook,-Google-Co-die-neuen-Gesetzgeber.html
Benedikt Hotze
Facebook boykottieren? Eine gute Idee, wenn nur die vielen freundlichen Menschen nicht wären, die das Mitmachweb erst recht spät für sich entdeckt haben und nun umso begeisterter posten, chatten und liken. Da kann es dir passieren, dass du auf eine persönliche SMS eine Antwort per Facebook-Nachricht bekommst. Nun hilft es wenig, diesen Menschen gegenüber mit der Überheblichkeit des Netz-Veteranen zu reagieren, der schon vor Verdun in Newsgroups unterwegs war. Die Leute verstehen nämlich nicht, was man gegen Facebook haben kann, ist doch alles so schön praktisch!
Ich habe dieses Dilemma für mich noch nicht auflösen können. Solange bleibt es bei einem minimierten FB-Eintrag mit genau einem Bild und einer zurückhaltenden Politik bei Freundschaftsanfragen. Kommunizieren kann ich dann ja bei maennig.de ;-)