Männig

Spaß mit eBay

Morgens um neun am 28. Oktober klingelt das Telefon. Der Anrufer unterdrückt seine Rufnummer. Obwohl dies ja normalerweise ein ganz sicherer Hinweis ist, nicht ans Telefon zu gehen, nimmt man dennoch ab, denn man erwartet einen ganz bestimmten, wichtigen Anruf. Doch am anderen Ende ist eine offenbar jüngere Dame, die sich nicht vorstellt, sondern zunächst einmal versucht, zu verifizieren. »Spreche ich mit Herrn Jens Arne Männig?« »Hmm, um was geht's denn?«, frage ich etwas unwirsch zurück.

Sie sei von der Hamburger Anwaltskanzlei KSP, erklärt die Dame, obwohl sich das Ganze irgendwie mehr nach Callcenter anhört. Die Kanzlei sei von eBay Europe mit dem Inkasso beauftragt, weil ich schon mehrere Mahnungen per E-Mail ohne Reaktion oder gar Zahlung hätte verstreichen lassen. Ebenso hätte ich einen Brief, den mir die Kanzlei bereits vor einigen Tagen geschickt hätte, unbeantwortet gelassen.

Moment mal, welche Mahnungen? Und welcher Brief? Meine letzten eBay-Transaktionen liegen mittlerweile über zwei Jahre zurück. Welche Kosten sollten denn da noch aufgelaufen sein? Ich erkläre meiner Gesprächspartnerin, dass ich weder Brief noch E-Mails erhalten habe. »Doch, die Mahnungen gingen an Ihre E-Mail-Adresse romina****@*****.com. Sie sind bei eBay mit der Mitgliederkennung amg*******g registriert«, lässt sie mich wissen. Nein, bin ich nicht.

Ich erkläre der Frau, dass es sich dabei weder um meine E-Mail-Adresse noch meine eBay-Kennung handelt und dass mir beide vollkommen unbekannt sind. »Aber Sie sind doch …«, hebt sie wider an und rattert meinen Namen, meine Adresse und mein Geburtsdatum runter. Bin ich schon, dennoch handelt es sich keineswegs um meinen eBay-Account. Meinen Unmut darüber, dass sich hier offenbar ein Unbekannter meiner Daten bedient hat und dass eBay dies nicht verhindert hat, lasse ich die Anruferin wissen.

Sie hat allerdings gleich einer Erklärung parat: »Das könnte natürlich jemand aus Ihrer Familie gewesen sein. Das sollten Sie erstmal überprüfen, bevor Sie andere beschuldigen oder gar weitere Schritte einleiten.« Aha. Meine eigene Familie. Natürlich. Allmählich bin ich über dieses merkwürdige Telefongespräch doch etwas verärgert, und erkläre der Anruferin, dass ich es für nicht sonderlich seriös halte, mich mit unterdrückter Telefonnummer anzurufen und persönliche Daten verifizieren zu wollen. Sie möge doch bitte ihr Anliegen schriftlich formulieren.

Am gleichen Tag trifft dann auch der Brief, der mich laut telefonischer Ankündigung schon längst hätte erreicht haben müssen, per Post ein. Er datiert vom 26. Oktober, wurde also höchstens zwei Tage vor dem hektischen telefonischen Nachfassgespräch abgeschickt. Keine sonderlich lange Postlaufzeit. Klar, die als GmbH firmierende Großkanzlei KSP kann sich nicht mit jedem Fall einzeln befassen. Ihren Mitarbeitern ist es ja nicht einmal möglich, Briefe selbst zu unterzeichnen. Die Unterschriften werden einfach vom Firmendrucker oder Lettershop mit aufgedruckt. Aber vielleicht wäre es doch besser, wenigstens das beauftragte Callcenter mit mit einer geeigneteren Terminplanung zu briefen.

Im dreiseitigen Schreiben werden also abermals meine angeblichen, aber falschen eBay-Account-Daten genannt und obendrein eine Kundennummer. Außerdem wird noch einmal an die diversen Mahnungen erinnert, die an die mir bislang nicht bekannte E-Mail-Adresse gingen. Die Kanzlei KSP möchte dann auch kräftig zulangen: Zur offenen Rechnung über Einstellgebühren oder Verkaufsprovisionen – so genau möchte man sich da nicht festlegen, und die Originalrechnung fügt man leider nicht bei – in Höhe von 69,97 Euro kommen noch 57 Cent Verzugszinsen, 20 Euro vorgerichtliche Kosten, 32,50 Euro Gebühren und eine Auslagenpauschale in Höhe von 6,50 Euro.

Die Gesamtsumme von 129,54 Euro, so fordert man mich auf, möge ich sofort, spätestens bis zum 1. November begleichen. Am liebsten per Erteilung einer Einzugsermächtigung. Immerhin: Man gewährt mir damit eine Frist von exakt einem einzigen Bankgeschäftstag, einschließlich aller Banklaufzeiten. Nach Ablauf dieser großzügigen Frist, so kündigt die Kanzlei KSP an, werde man der Mandantin, der eBay Europe S.à.r.l., empfehlen, Weiterungen und gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten, die mir zusätzliche Kosten verursachen würden. Und wenn ich noch Fragen hätte, so könnte ich mich ja des Serviceportals auf der Kanzleiwebseite bedienen.

Wie schön: Da schafft es also ein Unternehmen wie eBay nicht, die Identitäten von Mitgliedern, die sich neu anmelden, zu verifizieren. Name, Adresse und ein Geburtsdatum reichen völlig aus, so dass sich jeder, der das möchte, auch problemlos mit den persönlichen Daten Dritter anmelden kann. Und dabei fällt es eBay nicht einmal auf, wenn ein und dieselbe Person bereits über ein eBay-Konto verfügt, was doch eigentlich eine gute Gelegenheit wäre, diesen merkwürdigen Vorgang zu hinterfragen.

Ebenso hätte es eBay auffallen können, dass dieser dubiose Account, der auf meinen Namen angemeldet wurde, zwei positive Bewertungen von einem weiteren Account mit sehr ähnlichem Namen erhalten hat. Offenbar hat hier jemand aus Gründen, über die man trefflich spekulieren kann, Geschäfte mit sich selbst gemacht. Dieses schon sehr auf Betrug hindeutende Verhalten nimmt eBay zwar um Anlass, alle beteiligten Mitgliederkonten zu sperren, lässt aber dennoch ohne vorherige Rückfrage durch seine Hamburger Großkanzlei einen der vorgeblichen Accountinhaber fröhlich mahnen.

Der nächste Weg führt also zur örtlichen Polizeiinspektion. Der diensthabende bayerische Beamte ächzt etwas, als er das Stichwort »eBay« hört, findet die Sache dann aber doch ganz spannend: »eBay hamma jå oft, aba genau an so an Foi håb i etza no ned ghåbt!«. Freundlich und geduldig nimmt er Strafanzeige und Strafantrag auf und teilt dem Verfahren ein Aktenzeichen zu. Um alles Weitere wird sich die Kriminalpolizei in der benachbarten Großstadt kümmern – und mich auch über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Dann ein Brief an Kanzlei KSP. Denn selbstverständlich bin ich nicht bereit, für einen Schaden, der eBay durch die eigenen leichtfertige Vergabe von Mitgliederkonten entstanden ist, zu haften. Klar, dass ich bei dieser Gelegenheit auch wissen möchte, welche meine persönlichen Daten denn eigentlich betroffen sind und an wen diese Daten gelangt sind:

eBay – Ihre Forderung – Az. EE*******
Auskunftsersuchen gemäß § 34 BDSG

Sehr geehrte Frau *******,
Ihr Schreiben vom 2011-10-26 habe ich heute erhalten. Die eBay-Kennung »amg*******g«, ebenso wie die in Ihrem Schreiben erwähnte Kundennummer und die E-Mail-Adresse sind mir nicht bekannt. Ich habe dieses eBay-Mitgliedskonto weder angemeldet noch irgendwelche Transaktionen über dieses Mitgliedskonto durchgeführt. Die Zugangsdaten sind mir nicht bekannt. Ihre Forderung sehe ich daher als gegenstandslos an, zumindest, was meine Person betrifft.

Vermutlich hat ein Dritter dieses Mitgliedskonto auf meinen Namen angemeldet. Da Ihr Mandant, die eBay Europe S. à. r. l. höchst leichtfertigerweise bei der Anmeldung neuer Konten auf einen Identitätsnachweis verzichtet, sind Betrügereien dieser Art ja leider Tür und Tor geöffnet. Um die den mir bereits entstandenen bzw. noch zukünftig entstehenden Schaden bewerten zu können, fordere ich gemäß § 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz dazu auf, mir mitzuteilen,

  1. welche persönlichen Daten zu meiner Person in Ihrem Hause wie auch bei der eBay Europe S.à.r.l. gespeichert sind,
  2. woher diese Daten bezogen wurden bzw. wie diese in den Bereich Ihrer Mandantin gelangt sind,
  3. zu welchem Zweck die Speicherung erfolgte und
  4. an welche Stellen, Unternehmen oder Personen, insbesondere auch andere eBay-Mitgliederkonten und deren Inhaber, diese Daten weitergegeben wurden.

Ihre Antwort habe ich mir

bis spätestens Montag, 14. November 2011 hier eingehend

vorgemerkt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nach Verstreichen dieser Frist gegebenenfalls den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zum Zwecke der Durchsetzung meiner Rechte zurate ziehen werde.

Gleichzeitig habe ich vorsorglich bei der örtlichen Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und Strafantrag gestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BY****-******-**/* geführt.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Arne Männig

Dabei hatte ich mir eigentlich diesen sonnigen Freitag so ganz anders vorgestellt. Aber so ist das nun mal, wenn ein Unternehmen wie eBay lieber das schnelle Geschäft sucht, als die Identitäten seiner Mitglieder solide zu verifizieren. Auf der anderen Seite bin ich allerdings an Tagen wie diesem wieder einmal froh, zumindest nicht Inhaber eines Kontos bei der eBay-Tochter PayPal zu sein. Denn das wäre in einem solchen Fall vermutlich eingefroren. Allerdings wird es mein mittlerweile fast zehn Jahre alter eBay-Account vor diesem Hintergrund wohl auch nicht mehr lange machen. Denn so richtig wohl fühle ich mich als eBay-Kunde gerade nicht mehr.

Auf die Antwort der Kanzlei KSP bin ich jedenfalls gespannt.

Fortsetzung folgt!
 

Fortsetzung am 9. Dezember 2011

Auch fast vier Wochen nach Verstreichen der Frist hat keine Rückmeldung der Kanzlei KSP meinen Briefkasten erreicht. Ich fasse deshalb telefonisch in Hamburg nach, unter der Durchwahl, die auf dem Schreiben der Kanzlei angegeben war. Die Mitarbeiterin am Telefon sucht den Vorgang heraus und teilt mir mit, dass die entsprechende Akte in der Kanzlei geschlossen sei. Bei jeglichen weiteren Fragen müsse ich mich nun eben direkt an eBay wenden.

Auf meinen Hinweis, dass die Auskunft zu den über mich bei der Kanzlei KSP gespeicherten Daten gemäß § 34 BDSG noch ausstehe, reagiert meine Gesprächspartnerin mit Unverständnis. Nachdem ich nochmals betone, dass ich auf diese Auskunft bestehe, verspricht die KSP-Mitarbeiterin, mein Begehr an die entsprechende Rechtsanwältin weiterzuleiten. Auf Nachfrage erfahre ich, dass bis zu einer Reaktion seitens dieser Rechtsanwältin mit einem Zeitraum von bis zu zwei Wochen zu rechnen ist. Wirklich flink ist man wohl bei KSP nur beim Inkasso.

Und irgendwie wäre es ja auch nett gewesen, von der eBay-Kanzlei zu erfahren, dass man die haltlosen Forderungen gegen mich nicht weiter zu verfolgen gedenkt.

Fortsetzung am 10. Dezember 2011

Heute traf ein Brief von der Staatsanwaltschaft ein:

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Sollte der Täter im Verlauf weiterer Ermittlungen bekannt werden, so erhalten Sie Nachricht.

Die Logik erschließt sich einem Nichtjuristen zwar nur eingeschränkt, aber nun gut. Bleibt also nur noch die Frage, welche meiner persönlichen Daten eBay gespeichert und an wen weitergereicht hat.