Heute trat sie nun in Kraft, die lange diskutierte Bestimmung mit dem sperrigen Namen Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz. Ab sofort sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten in regelmäßigen Abständen über die Organspende zu informieren. Und wenn auch in § 2 des neu gefassten Transplantationsgesetzes diplomatisch formuliert wurde, die Aufklärung habe ergebnisoffen zu erfolgen, stellt das Bundesministerium für Gesundheit in einer aktuellen Pressemitteilung dennoch klar: Damit wird …