Das gibt es nur in Bayern: Tritt eine größere Zahl von Bürgern aus der Kirche aus, dann wird ein kirchlicher Feiertag neu eingeführt. Allerdings nur in einzelnen Gemeinden und nur dann, wenn evangelische Christen ihren Kirchenaustritt erklären. Der Hintergrund liegt in den bundesweit wohl einmaligen Regelungen des bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage.