Männig

Reklame im Briefkasten …

... ist mir ja schon seit Jahren lästig. Als studierter Direktmarketer ist man da wohl auch besonders sensibel. Deshalb klebt auch seit Urzeiten ein Aufkleber "Keine Werbung - Keine kostenlosen Zeitungen" am Briefkasten. Dass es sich dabei um eine verbindliche Willenserklärung handelt, hat der Bundesgerichtshof schon 1988 entschieden (Aktenzeichen VI ZR 182/88 vom 20.12.1988). Viele werbende Unternehmen und deren Mitarbeiter ignorieren dies aber immer noch.

Den Vogel abgeschossen hat nun die Firma arcon Werbeservice oHG aus Riemerling bei München, die mir gestern folgendes Flugblatt in den Briefkasten stopfen ließ:

Herzlichen Glückwunsch, liebe Geschäftsführung von arcon, Sie haben sich die Auszeichnung als dümmstes Direktwerbe-Unternehmen westlich des Äquators redlich verdient.

Mit Grausen denke ich übrigens auch schon an die hier in Bayern just bevorstehende Wahl. Unsere einschlägigen politischen Parteien pflegen nämlich auch jeweils vor der Wahl geltendes Recht mit Füßen zu treten und auch Briefkästen mit einschlägigen Aufklebern mit ihrer Werbung vollzuladen. Ob dies wohl auch daran liegt, dass die Reklameverteilung auch von Parteien gern an Kinder und Minderjährige delegiert wird, die man mit den juristischen Finessen ihrer Tätigkeit lieber gar nicht erst vertraut macht?

Liebe Verantwortliche der Orts- und Regionalverbände der Parteien: Wer trotz eindeutiger, rechtsverbindlicher Willenserklärung in meinen Briefkasten Werbung einwirft, wird von mir nicht gewählt. Und wer für seine politischen Belange Kinder auf die Straße schickt, schon gleich gar nicht!