Männig

Fahrradunfälle: Vermeidung wichtiger als Schutz

Frau reißt Autotür auf - Radlerin stürzt tödlich, titelten gestern Abend die im Netz baugleichen Publikationen Münchner Merkur und tz. Selbstverständlich nicht, ohne unterschwellig darauf hinzuweisen, dass das Unfallopfer ja schließlich sein Ableben selbst zu verantworten habe:

Die Radlerin trug keinen Helm und zog sich schwere Kopfverletzungen zu.


Liebe Redakteure der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG, dieser Unfall wurde, wie so viele vorherige gleicher Art, nicht durch einen fehlenden Helm verursacht. Verschuldet hat ihn vielmehr an erster Stelle eine unachtsame Autoinsassin, die ihre Tür aufriss, ohne sich um den vorbeifließenden Verkehr zu kümmern.

Nicht zuletzt mitverschuldet hat ihn aber auch die Radfahrerin selbst durch ihr klar regelwidriges Verhalten: Sie hat den erforderlichen Sicherheitsabstand beim Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen nicht eingehalten. Mindestens einen Meter muss dieser Abstand betragen, so fordern regelmäßig die Gerichte.

Und selbst dieser Meter dürfte in vielen Fällen – insbesondere bei Zweitürern mit besonders ausladenden Türen – nicht ausreichen. Eindeutig hat beispielsweise das Oberlandesgericht in Jena im Jahr 2008 geurteilt: 80 bis 90 Zentimeter Abstand zu parkenden Autos sind nicht genug. Dem Radfahrer, der so dicht vorbeifuhr, wurde eine Mitschuld eingeräumt.

Klar ist, dass ein adäquater Abstand insbesondere auf so genannten Hochbord-Radwegen rechts des Bordsteins aufgrund ihrer geringen Breite gar nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall gilt der Radweg als unbenutzbar im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung und der Radfahrer hat die Fahrbahn statt des Radwegs zu benutzen – oder abzusteigen und zu schieben.

Freilich, möglicherweise hätte ein Radhelm der Radfahrerin helfen können, die Folgen des Unfalls zu minimieren. Wobei, so Unfallexperten, gerade im Fall von Stürzen über den Fahrradlenker die veränderten Hebelverhältnisse durch Helme schneller zum tödlichen Bruch der Halswirbel führen, als dies ohne Radhelm geschehen wäre.

In jedem Fall aber ist es wichtiger, Unfälle zu vermeiden, als Unfallfolgen zu lindern. Und dies geschieht durch sicherheitsorientierte Fahrweise auf der Fahrbahn, keinesfalls zu weit am gefährlichen rechten Rand. Dort, wo die rechten Räder der Autos fahren, hat sich als guter Orientierungspunkt bewährt.
 

Weiterlesen für Interessierte: Ein älterer Artikel auf dieser Webseite mit dem Titel Helmpflicht für Schwimmer! Jetzt! und Hardshell – das Fahrradhelm-Magazin.